
AGB
Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen
1. Geltung 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern). 1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. 2. Vertragsanbahnung und -abschluss, Mitwirkung des Kunden 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2 Mit seiner Bestellung bietet uns der Kunde an, einen Vertrag abzuschließen. Nutzt unser Kunde dafür einen elektronischen Weg, handelt es sich stets um Kundenangebote. Wir geben mit unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen keine Angebote ab. 2.3 Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir in Textform oder dadurch erklären, dass wir die von uns erbetene Leistung erbringen. Erst mit unserer Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande. 2.4 Nach Vertragsabschluss führen wir die Aufträge unserer Kunden mit den uns vom Kunden überlassenen Daten und Informationen aus. Befindet sich die zu reparierende Sache nicht in unserem Gewahrsam, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass wir die Sache zur Ausführung der gewünschten Arbeiten rechtzeitig am Ort unserer ausführenden Werkstatt erhalten. 3. Preise, Zahlungen, Teilleistungen, Mahn- und Rücklastschriftkosten 3.1 Soweit gesetzlich für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischen den Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unserer Preisliste am Tag des Zugangs der Bestellung des Kunden ausgewiesenen Preise. Vorrangig gelten die gesondert ausdrücklich vereinbarten Preise. 3.2 Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Rücklastschriften, Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Kunde selbst oder ein Dritter gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen. 3.3 Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden im Wege der Lastschrift ein, hat der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift neben den uns von Dritten in Rechnung gestellten Rücklastschriftkosten den für uns mit der Bearbeitung der Rücklastschrift verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,- € zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei insoweit kein oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden. 3.4 Ist der Kunde im Verzug, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, erstattet uns der Kunde für jede ihm gegenüber nach Verzugseintritt ausgesprochene Mahnung 5,- €. Ziffer 3.3 Satz 2 gilt entsprechend. 4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung 4.1 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen AGB Reparaturen Stand 03/2024 1 Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. 4.2 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine uns gegenüber aus diesem Vertrag bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelungen des § 308 Nr. 9 BGB und des § 354a HGB nicht an Dritte abtreten. 5. Leistung, Abnahme 5.1 Soweit wir eine Lieferfrist verbindlich zugesagt haben, beginnt sie mit dem Eingang aller erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Leistungsverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens zweiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn nach dem Gesetz eine Nachfrist entbehrlich ist. 5.2 Wir leisten durch Bereitstellung des reparierten Fahrzeugs an unserem Sitz. 5.3. Der Kunde hat die von uns erbrachten mangelfreien Leistungen in unserer Betriebsstätte abzunehmen und das Fahrzeug spätestens 3 Tage nach Erhalt der Fertigstellungsnachricht abzuholen. Kommt der Auftragnehmer damit in Verzug, das Fahrzeug abzuholen, hat er an uns eine Kostenpauschale in Höhe von 7,50 € kalendertäglich zu zahlen. Unserem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die verspätete Abholung des Fahrzeugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. 5.4. Wir sind berechtigt, Drittunternehmen mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten zu beauftragen. Der Auftraggeber gestattet uns, das Fahrzeug für Überführungsfahrten (Lackiererei) und Probefahrten zu nutzen. 6. Gewährleistung 6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber allen Kunden sind wir berechtigt, die Art der von unserem Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 7. 6.2 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. 6.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung für von uns erbrachte Werkleistungen beträgt ein Jahr. 7. Haftung, Schadenpauschalierung In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln: 7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht. 7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. 7.4 Sämtliche der in diesen AGB genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungs2 gesetz und bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt. 7.5 Führen wir unsere Werkleistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises oder in Ermangelung eines solchen in Höhe von 25 % des ortsüblichen und angemessenen Preises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Der Kunde erwirbt das Eigentum an von uns gelieferten Sachen, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllt hat. 8.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 8.3. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich in Textform erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen. 8.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, die Ware in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitung der Vorbehaltsware resultierenden Forderung des Kunden. Andere Verfügungen als die Genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. 8.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bzgl. der Kaufpreisforderung vereinbart ist. 8.6 Der Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offenzulegen. 8.7 Veräußert der Kunde Waren, an denen wir gemäß Ziffer 8.4 nur anteiliges Eigentum haben, so zediert er an uns die Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag; wir nehmen die Zession an. Verwendet der Kunde die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-)forderung in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. 8.8 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 9. Pfandrecht, Sonstiges 9.1 Wegen unserer Forderung aus dem uns erteilten Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den Sachen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind. Das vertragliche Pfandrecht dürfen wir auch wegen solcher Forderungen geltend machen, die frühere, von uns erbrachte Leistungen betreffen, soweit diese Leistungen mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für 3 sonstige Ansprüche aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört. 9.2 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz. 9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG. 9.4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. 10. Außergerichtliche Schlichtung Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Wenn unser Kunde mit unseren Leistungen nicht einverstanden ist, kann er sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ___________________________________________________________________ wenden. Wir sind nicht bereit, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
1. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern). 1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. 2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. 3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug 3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben, ist der Kaufpreis mit Zustandekommen des Vertrages sofort fällig. 3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. 3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte abtreten. 3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so hat er für jede unserer Mahnungen bis zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,- € zu zahlen. Unserem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,- € sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden. 3.5. Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden per Lastschrift ein, hat der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift den für uns damit verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,- € zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. 4. Lieferung, Gefahrenübergang 4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen Stand 02/2022 1 4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz. 4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung zu fordern. 5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich in Textform erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung zum Gebrauch des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen. 5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere Verfügungen als die genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. 5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt. 5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten, wenn der Käufer selbst ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches von Dritten gegen ihn beantragt wird, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu erhalten. 5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen. 5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. 5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem Weiterverkauf des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 2 6. Haftung bei Sach- und Rechtsmängel 6.1 Ist der Kunde Unternehmer, sind wir nicht verpflichtet, Gewähr zu leisten. Wir verkaufen unsere Gebrauchtfahrzeuge an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ziffer 6.5. Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend. Ziffer 6.2. gilt für den Unternehmerkunden nicht. 6.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung auf uns mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. 6.3 Sollten wir im Einzelfall eine Gewährleistung mit dem Unternehmerkunden vereinbart oder vom Gewährleistungsausschluss abgese- hen haben, kann die gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Vor- aussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Verbraucherkunden ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge, in Textform rügt. 6.4 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. 6.5 Die Ansprüche unserer Verbraucherkunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen, wenn nicht die Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung über die Verjährung getroffen haben. Für Mängel an Waren mit digitalen Elementen gelten allein die gesetzlichen Vorschriften. 6.6 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt. 6.7 Haben wir aufgrund der gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz wegen eines leicht fahrlässig verursachten Schadens zu leisten, gilt: wir haften nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und insoweit begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden. Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehöriger ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt, insbesondere wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. 6.8 Betrifft der Vertrag mit unserem Verbraucherkunden Waren mit digitalen Elementen, also auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen und kann das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen, gelten für diese digitalen Inhalte und Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften. 7. Sonstige Haftung In allen anderen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln: 7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit, für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht. 3 7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertrags- typischen unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. 7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt. 7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden. 8. Sonstiges 8.1 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz. 8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG. 8.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. 9. Außergerichtliche Schlichtung Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Wenn unser Kunde mit unseren Leistungen nicht einverstanden ist, kann er sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ________________________________________________________________ wenden. Wir sind nicht bereit, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen
1. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen 1. 1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern). 1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. 2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. 3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug 3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben, ist der Kaufpreis mit Zustandekommen des Vertrages sofort fällig. 3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. 3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelungen des § 308 Nr. 9 BGB und des § 354a HGB nicht an Dritte abtreten. 3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so hat er für jede unserer Mahnungen bis zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,- € zu zahlen. Unserem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in geringerer Höhe. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,- € sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden. 3.5. Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden per Lastschrift ein, hat der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift den für uns damit verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,- € zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. 4. Lieferung, Gefahrenübergang 4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. 4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz. 4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen AGB Neufahrzeuge Stand 03/2024 1 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung zu fordern. 5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung zum Gebrauch des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen. 5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere Verfügungen als die genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. 5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt. 5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten wenn der Käufer selbst ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches von Dritten gegen ihn beantragt wird, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu erhalten. 5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen. 5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. 5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem Weiterverkauf des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 6. Haftung bei Sach- und Rechtsmängel 6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Fahrzeuge zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht auf uns mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkung durch Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen. 2 6.2 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform wirksam durch den Unternehmerkunden erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Verbraucherkunden ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge, in Textform rügt. 6.3 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. 6.4 Die Ansprüche unserer Kunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn unser Kunde Unternehmer ist, der bei Ab-schluss des Vertrages und Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt. 6.5. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz wegen eines leicht fahrlässig verursachten Schadens zu leisten, gilt: wir haften nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und insoweit begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden. Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehöriger ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt, insbesondere wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. 6.6. Bei Waren mit digitalen Elementen geltend gegenüber unseren Verbraucherkunden für Sach- und Rechtsmängel der digitalen Elemente dieser Waren nicht die Regelungen dieses Abschnitts Ziff. 6, sondern die gesetzlichen Vorschriften. 7. Haftung In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln: 7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit, für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht. 7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. 7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt. 7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht aus, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden. 7.6. Ziffer 6.4 bleibt von Ziffer 7.1 bis 7.5 dieser Geschäftsbedingungen unberührt. 7.7. Gegenüber Verbraucherkunden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, wenn der Vertragsgegenstand die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen beinhaltet, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann. 3 8. Sonstiges 8.1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz. 8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG. 8.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. 9. Außergerichtliche Schlichtung Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Wenn unser Kunde mit unseren Leistungen nicht einverstanden ist, kann er sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ___________________________________________________________________ wenden. Wir sind nicht bereit, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

